Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche
Mandy Lange
Behandlungsablauf
Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Im Verlauf einer Behandlung ist eine Kooperation mit den medizinischen Kollegen jedoch immer sinnvoll. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Bezugsperson möglich.
Kontaktaufnahme
In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon. Die Symptomatik wird kurz geschildert und erste Daten werden erfasst. Möglichst zeitnah wird dann ein Erstgespräch vereinbart, in dem auch Unterstützungsmöglichkeiten bis Behandlungsbeginn geklärt werden.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient zunächst dem persönlichen Kennenlernen. Wünschenswert ist es, dass zum Erstgespräch sowohl das Kind oder der Jugendliche als auch die Eltern bzw. die wichtigsten Bezugspersonen mitkommen. Da eine vertrauensvolle Beziehung die Basis für eine erfolgreiche Behandlung ist, ist es wichtig, dass sich sowohl das Kind oder der Jugendliche als auch die Eltern eine Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutin vorstellen können.
Probatorische Phase
Die dann folgenden sogenannten probatorischen Sitzungen dienen der diagnostischen Einschätzung in Form therapeutischer Gespräche und diagnostischer Testverfahren (siehe dazu auch: Weitere Leistungen / Diagnostik). Anhand der Ergebnisse wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der auf die Symptome des Kindes / des Jugendlichen abgestimmt ist. Nach der Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger werden die Therapietermine vereinbart.
Behandlungsphase
Je nach Indikation kann die Psychotherapie in folgendem Umfang erfolgen:
Kurzzeittherapie:
i.d.R.: 25 Therapiestunden, eine wöchentliche Therapiesitzung von 50 Minuten, Dauer der Therapie ca. ¾ Jahr.
Langzeittherapie:
i.d.R.: 50 Therapiestunden, eine wöchentliche Therapiesitzung von 50 Minuten, Dauer der Therapie ca. 1 ½ Jahre.
Abschlussphase
In der letzten Phase der Therapie geht es in erster Linie um die Ablösung von der Therapeutin. Je nach Störungsbild kommt allerdings auch der Rückfallprophylaxe sowie der Hilfe zur Selbsthilfe und der Psychoeducation eine besondere Bedeutung zu.