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Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte:

Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Bei begründeter Diagnose und Indikation für eine Psychotherapie folgt die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Im Regelfall wird dieser Antrag bewilligt.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Die Kostenerstattung hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Psychotherapie ab.

 

Selbstzahler:

Bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

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